
Angeln für Kinder
Jugendliche Angler zwischen 10 und 16 Jahren, erhalten den Jugendfischereischein, ohne das sie eine Prüfung ablegen müssen. Hat ein Kind das zehnte Lebensjahr erreicht, kann von der Fischereibehörde (Ordnungsamt, Gemeindeverwaltung) ein Jugendfischereischein erteilt werden. In der Regel gilt ein Jugendfischereischein bis das 16. Lebensjahr vollendet ist.
Der Jugendfischereischein berechtigt ausschließlich die Ausübung der Fischerei nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines, der nicht unbedingt ein Erwachsener sein muss. Nachwuchsangler (Kinder, Jugendliche) werden meistens in Angelvereinen durch Jugendbetreuer beim Angeln an Gewässern tatkräftig unterstützt und eingewiesen.
Mit frühestens 13 Jahren können Jugendliche eine Fischerprüfung ablegen. Der Fischereischein wird dann mit Vollendung des 14. Lebensjahr ausgehändigt.
Lesetipp: Fischereischein Vorbereitung Online
Angelfilme: Angelvidios
Hinweis: Angelforum
Foto: Gwen Bubbles
16.02.2010, 16:37 von
Jürgen |
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